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22. Januar 2015 / paderbornverbesserer

Verhinderungsplanung

Gestern abend fand im Paderborner Schützenhof die zentrale Infoveranstaltung zu den geplanten Windkonzentrationszonen statt. Eine Stunde lang informierten Berater über die Planung.

Man müsse das Verbot von Windkraft begründen. „Leider“ gebe es nicht viele harte Tabukriterien, um Windräder zu verhindern. Technisch, so wurde informiert, seien 800m Abstand zu Wohnbebauung ausreichend – die politische Mehrheit habe aber entschieden (wann und wo eigentlich?) 1.000m anzusetzen. Und mit der Definition der ‚Umfassungswirkung‘ sei man sehr weit gegangen. Und beim Artenschutz werde an einigen Stellen „vorsorglich“ Windkraft verhindert. Durchweg nichts als Entschuldigungen, dass man nicht mehr verhindern könne. Durchweg jedes Ermessen so ausgereizt, dass möglichst wenig Fläche für Wind übrig bleibt. Vom Zweck und vom Nutzen der Anlagen kein Wort.

Entsprechend konnten Berater und Verwaltung die anwesenden Windkraftgegner auch eher nicht überzeugen, dass mehr Verhinderung rechtlich wohl nicht durchsetzbar ist.

Ein Anwesender fragte gar, wie man nur auf die Idee kommen könne, all das eine Verhinderungsplanung zu nennen. Hätte ich, glaube ich, erklären können.

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